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NÄCHSTE VERANSTALTUNG

UPDATE GVSG / PRAXISWISSEN VERSORGUNGSPAUSCHALE

Am 11.03. hat der Bewertungsausschuss die Details der noch fehlenden Versorgungspauschale des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) beschlossen.
Die neue Pauschale wird für zwei Quartale mit der Vorhaltepauschale gekoppelt und tritt bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft. Sie ist hochkomplex und wird als Ergänzung zu den Chronikerpauschalen eingeführt. Beide Systeme existieren also parallel und müssen gesteuert werden. Das bedeutet ein komplettes Umdenken!
Für die neue Versorgungspauschale 03100 müssen Sie die Kombination aus verschiedenen Bedingungen im Auge behalten. Es kommen nur Patienten in Frage, die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • nur eine definierte chronische Erkrankung
    • Hypothyreose oder Autoimmunthyreoiditis oder
    • Störung des Lipoproteinstoffwechsels oder sonstige Lipidämie oder
    • essentielle (primäre) Hypertonie ohne hypertensive Krise oder
    • ideopathische Gicht
  • nur ein Arzneimittel zur Behandlung dieser Erkrankung
  • Alter zwischen 18 und 75 Jahren
Für Patienten, die die Voraussetzungen erfüllen, muss die Versorgungspauschale abgerechnet werden.
Die Abrechnung der Versicherten- sowie der Chronikerpauschale durch dieselbe Vertragsarztpraxis ist in diesen Fällen nicht gestattet.
Wir erklären Ihnen die neue Pauschale Schritt für Schritt und lichten den Nebel, welche Patienten in Ihrer Praxis für die Versorgungspauschale in Frage kommen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Ein Handout wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.


Ihr Referent: Dr. med. Georg Lübben, Unternehmensleitung


Termin: Donnerstag, den 16.04.2026 um 19:00 Uhr


Einladung zur Fortbildungsveranstaltung als PDF

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