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AAC-FORTBILDUNGSBIBLIOTHEK

Was bedeutet das GKV-Spargesetz für meine Praxis?

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen. Insgesamt werden durch das Gesetz der vertragsärztlichen Vergütung ca. 5 % des Volumens entzogen. Die wesentlichen, für die ambulante Versorgung maßgeblichen Regelungen, treten zum Januar 2027 in Kraft.

Es bleibt also genug Zeit, sich auf die anstehenden Veränderungen einzustellen. In dieser Fortbildungen wollen wir Ihnen zunächst einen fundierten Überblick über die neuen gesetzlichen Maßnahmen geben. Danach werden wir die Auswirkungen auf die Fachgruppen und Praxen bewerten und einordnen.

Dabei geht es um folgende Fragen:

  • Wie sind die einzelnen Fachgruppen betroffen?
  • Welche Auswirkungen sind bereits für 2027 konkret zu berechnen?
  • Was bedeutet der Wegfall der TSVG-Umsätze für die Facharztpraxen?
  • Lohnt sich die Teilnahme an der HZV in Zukunft noch?
  • Was könnte der „Deckel“ bei der extrabudgetären Vergütung für die Praxen bedeuten?
  • Welche Maßnahmen stehen zur Stabilisierung der Umsätze zur Verfügung?
  • Warum steht „Sicherheit“ für die Praxen jetzt mehr denn je im Fokus?

Viele sind verunsichert. Wir erklären Ihnen die Fakten, damit sie gut informiert und besonnen Ihre Praxis erfolgreich weiterführen können. Das Webinar dient auch als Grundlage für unsere individuelle Beratung zur konkreten Umsatzstabilisierung Ihrer Praxis.

Ihr Referent:
Dr. med. Georg Lübben, Geschäftsführung AAC

Aufzeichnung vom:
17.09.2026

Fakten-Check zum GKV-Spargesetz

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist ein Spargesetz, welches den Praxen einige Zumutungen abverlangt. Die Regelungen sind komplex und in ihrer Tragweite für die einzelne Praxis schwer zu durchschauen.

Deshalb machen sich viele Praxisinhaber um die betriebswirtschaftliche Grundlage ihres Unternehmens Sorgen. Die Kommunikation einzelner berufspolitischer Akteure trägt sicher nicht zur Beruhigung bei.

Wir haben für viele Themen erste Antworten

Wir wollen:

  • die Fakten benennen und erklären.
  • Fehlinterpretationen und Missverständnisse korrigieren.
  • den zeitlichen Ablauf der Umsetzung erläutern.

Die folgenden Fragen stehen im Fokus:
  • Wie geht es ab 2027 weiter mit den extrabudgetären Leistungen?
  • Wie wirken sich die unterschiedlichen „Deckel“ für die Leistungsbereiche aus?
  • Welche Zukunft hat die HZV?
  • Gibt es in Zukunft eine Fallzahlobergrenze?
  • Fixkostendegressionsabschlag und Veränderungsrate der Grundlohnsumme – was heißt das konkret?

Ihr Referent:
Dr. med. Georg Lübben, Geschäftsführung AAC

Aufzeichnung vom:
20.08.2026

UPDATE GVSG / PRAXISWISSEN VERSORGUNGSPAUSCHALE

Am 11.03. hat der Bewertungsausschuss die Details der noch fehlenden Versorgungspauschale des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) beschlossen.
Die neue Pauschale wird für zwei Quartale mit der Vorhaltepauschale gekoppelt und tritt bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft. Sie ist hochkomplex und wird als Ergänzung zu den Chronikerpauschalen eingeführt. Beide Systeme existieren also parallel und müssen gesteuert werden. Das bedeutet ein komplettes Umdenken!

Für die neue Versorgungspauschale 03100 müssen Sie die Kombination aus verschiedenen Bedingungen im Auge behalten. Es kommen nur Patienten in Frage, die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • nur eine definierte chronische Erkrankung
    • Hypothyreose oder Autoimmunthyreoiditis oder
    • Störung des Lipoproteinstoffwechsels oder sonstige Lipidämie oder
    • essentielle (primäre) Hypertonie ohne hypertensive Krise oder
    • ideopathische Gicht
  • nur ein Arzneimittel zur Behandlung dieser Erkrankung
  • Alter zwischen 18 und 75 Jahren
Für Patienten, die die Voraussetzungen erfüllen, muss die Versorgungspauschale abgerechnet werden.
Die Abrechnung der Versicherten- sowie der Chronikerpauschale durch dieselbe Vertragsarztpraxis ist in diesen Fällen nicht gestattet.
Wir erklären Ihnen die neue Pauschale Schritt für Schritt und lichten den Nebel, welche Patienten in Ihrer Praxis für die Versorgungspauschale in Frage kommen.

Ihr Referent:
Dr. med. Georg Lübben, Geschäftsführung AAC

Aufzeichnung vom:
16.04.2026

PRAXISWISSEN REGRESSPRÄVENTION

Prüfungen bzw. die Gefahr von Prüfungen begleiten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durch ihr gesamtes Praxisleben. Es verstärkt sich der Eindruck, dass die Zahl der Prüfungen wieder zunehmen. Bei den Hausärzten dürfte die Entbudgetierung dazu führen, dass die KVn zur Verhinderung von Leistungsausweitungen verstärkt hinsehen und ggf. prüfen werden. Aber auch im fachärztlichen Bereich bzw. bei fachübergreifenden Praxen lauern Gefahren für Prüfungen.

Wenn Sie sich fragen:

  • Welche Konstellationen sind typische Aufgreifkriterien für Prüfungen?
  • Welche Leistungen werden häufig geprüft?
  • Welche Fehler kommen bei der Kodierung immer wieder vor?
  • Bei welchen Leistungen haben viele Praxen Schwächen in der Dokumentation – und wie kann man diese abstellen?
Dann sollten Sie diese Stunde Fortbildungszeit investieren.

Holen Sie sich medizinisches und juristisches Praxiswissen zur direkten Umsetzung!
Wir zeigen Ihnen anhand zahlreicher Beispiele aus konkreten Prüfungen, wie KVn und Prüfgremien auf Ihre Abrechnung und Dokumentation schauen.

Ihr Referenten:
Dr. med. Georg Lübben, Geschäftsführung AAC
Vera Glänzer, Fachanwältin für Medizinrecht (HFBP Anwälte und Notare)

Aufzeichnung vom:
04.03.2026

GEWUßT WIE – KODIEREN IN DER PRAXIS

Das Kodieren von Behandlungsdiagnosen gehört zum Tagesgeschäft eines Vertragsarztes. Das Thema ist allerdings bei vielen Ärzten nicht gerade beliebt, da es mit Zusatzaufwand verbunden ist.

Wir zeigen Ihnen,

  • anhand zahlreicher Beispiele, wie Prüfgremien auf die abgerechneten Leistungen sowie die Verordnungen in Kombination mit den von Ihnen verschlüsselten Diagnosen schauen und
  • wie Sie zeitsparend und fokussiert kodieren können.

Ihr Referent:
Dr. med. Georg Lübben, Geschäftsführung AAC

Aufzeichnung vom:
24.07.2024

GEWUßT WIE – DOKUMENTATION IN DER PRAXIS

Die Dokumentation zum Nachweis einer korrekten Abrechnung wirft in vielen Praxen immer wieder Fragen auf. Wir zeigen Ihnen anhand zahlreicher Beispiele, wie Prüfgremien auf Ihre Dokumentation schauen und wie Sie zeitsparend und fokussiert dokumentieren können.

Ihr Referent:
Dr. med. Georg Lübben, Geschäftsführung AAC

Aufzeichnung vom:
17.07.2024