ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: Auftraggeber).

1.2. Alle Geschäftsbeziehungen zwischen AAC Praxisberatung AG, Am Treptower Park 75, 12435 Berlin (nachfolgend: Auftragnehmer) und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, die im Rahmen der Beratungs- und Dienstleistungen mit dem Auftraggeber geschlossen werden.

2. Pflichten des Auftragnehmers

2.1. Der Auftragnehmer erbringt unter anderem Analyse- und Beratungsleistungen für Unternehmen der Gesundheits-, Medizin- und Pharmabranche zu Themen der Abrechnung, Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln in persönlichen / webbasierten Beratungsgesprächen und Stellungnahmen. Zudem erstellt der Auftragnehmer Analysen der Abrechnung eines Vertragsarztes / einer Einrichtung mit der Kassenärztlichen Vereinigung unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit, Vollständigkeit und Plausibilität und erläutert diese Analysen in persönlichen / telefonischen / webbasierten Beratungsgesprächen. Der konkrete Leistungsumfang ist dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen.

2.2. Der Auftragnehmer hat bei Erbringung seiner Leistungen stets gewissenhaft und sorgfältig vorzugehen.

2.3. Inhalt, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistung werden in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

2.4. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, dauerhafte und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Beratungs- und Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus dem Zweck des Vertrages ergibt und sofern die Vertragsparteien diesbezüglich nichts anderes vereinbart haben.

2.5. Der Auftragnehmer führt keine Rechts- und/oder Steuerberatung durch. Bei Bedarf ist der Auftraggeber angewiesen, einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater zu konsultieren.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer bei der Erbringung der Beratungs- und Dienstleistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Der Auftraggeber ist hierbei insbesondere dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Unterlagen, Daten und Informationen, die für die Auftragsausführung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

3.2. Die zur Durchführung des Auftrags bereitzustellenden Unterlagen, Daten und Informationen sind dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen.

3.3. Der Auftraggeber hat, sofern dies zur Leistungserbringung des Auftragnehmers erforderlich ist, den Mitarbeitern des Auftragsnehmers zu seinen Geschäftszeiten in erforderlichem Umfang den Zutritt zu seinen Geschäfts- und/oder Praxisräumen zu ermöglichen.

3.4. Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer deshalb seine Beratungs- und Dienstleistungen nicht ganz oder teilweise nicht in der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Wenn die Verlängerung des Zeitraums aufgrund bestimmter Fristen nicht möglich ist und die Beratungs- und Dienstleistung infolgedessen nicht erbracht werden kann, behält der Auftragnehmer seinen vollen Vergütungsanspruch.

4. Vergütungsanspruch

4.1. Die Vergütung für die Beratungs- und Dienstleistungen wird in dem jeweiligen Vertrag bestimmt. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber quartalsweise und/oder spätestens nach Abschluss der Leistungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt.

5. Haftung

5.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

5.2. Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung.

5.3. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

5.4. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

5.5. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht dafür, dass der Auftraggeber aufgrund seiner Beratungs- und Dienstleistung einen wirtschaftlichen Erfolg erreicht oder nicht im Rahmen einer Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung geprüft wird.

5.6. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.7. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Auftraggebers geltend gemacht werden.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

6.2. Gerichtsstand ist Berlin, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

6.3. Soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

AAC PRAXISBERATUNG AG, Stand: März 2021